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Bereits in den 1950er Jahren führt der Arbeitskräftemangel zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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Die Bundesrepublik am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab.
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Die Bundesrepublik am 1955 mit Greichenland und Spanien Anwerbeabkommen ab.
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Die Bundesrepublik am 1961 mit der Türkei Anwerbeabkommen ab.
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Die Bundesrepublik am 1963 mit MarokkoAnwerbeabkommen ab
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Die Bundesrepublik am 1964 mit Portugal Anwerbeabkommen ab
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Die Bundesrepublik am 1965 mit Tunesien Anwerbeabkommen ab.
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Die ersten Anzeichen der Rezession 1966/67 lösten Debatten aus, die Ausländerbeschäftigung wieder zu verringern.
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Die Bundesrepublik am 1968 mit Jugoslawien Anwerbeabkommen ab.
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Der Ausländeranteil in der Bundesrepublik erreichte Ende 2014 mit 10 Prozent den höchsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen des Ausländerzentralregisters 1967.