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Die Geschichte der "Gastarbeiter" in der Bundesrepublik ist fast so alt wie der Staat selbst. Bereits in den 1950er Jahren führt der Arbeitskräftemangel zur Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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De fremde Umgebung, die zum Teil ungewohnte Arbeit sowie die aufeinander treffenden unterschiedlichen Mentalitäten galt es zu meistern.
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Das erste Anwerbeabkommen mit Italien
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Wenn die Arbeitsbedingungen für Zuwander war sehr schlecht, wurde ein Zuwanderungsgesetz machen
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Die meisten kamen zunächst allein und ohne Familienangehörige, lebten in Wohnheimen und Baracken ohne Komfort.
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Ihr Ziel war es, einen großen Teil des Einkommens nach Hause zu schicken oder zu sparen, um im Heimatland später eine bessere Existenz aufbauen zu könne
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1973 führte die sich abzeichnende Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp.
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Der Ausländeranteil in der Bundesrepublik lag 2009 mit knapp neun Prozent knapp über dem Durchschnitt in Europa. In der Schweiz dagegen betrug er 21 Prozent, in Luxemburg gar 43 Prozent. Staaten wie Bulgarien, Polen oder Rumänien haben hingegen einen Ausländeranteil von unter einem Prozent.