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In den 1950er Jahren brauchte die Bundesrepublik Deutschland Arbeitskräfte, die im Land nicht zu finden waren. Deshalb hatte die Bundesrepublik Deutschland Anwerbeabkommen abgeschlossen.
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Es war das erste Anwerbeabkommen. In den folgenden Jahren sind Millionen Menschen legal nach Deutschland immigriert.
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Danach Abkommen mit Griechenland und Spanien im Jahr 1960.
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Abkommen mit Türkei im Jahr 1961.
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Abkommen mit Marokko im Jahr 1963
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Abkommen mit Portugal im Jahr 1964
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Abkommen mit Tunesien im Jahr 1965
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Die ersten Anzeichen der Rezession, lösten Debatten aus. Die Reduzierung der Beschäftigung von Ausländern wurde diskutiert.
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Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawien im Jahr 1968
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Die Rezession bedeutete einen Nachfragerückgang und damit einen Rückgang der Arbeitskräfte. Deshalb haben sie den Anwerbestopp eingeführt. Damit wurde das "Gastarbeiterproblem" nicht gelöst. Der Anwerbestopp war der Beginn des Daueraufenthaltes der Gastarbeiter. Die Anwerbestopp hatte zur Folge die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte zurück. Aber die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer stieg.
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Der Ausländeranteil in der Bundesrepublik betrug 10 Prozent. Der Ausländeranteil in der Bundesrepublik erreichte den höchsten Stand seit Beginn der Datenerfassung im Ausländerzentralregister (AZR) im Jahr 1967.