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In den 1950er Jahren führt der Arbeitskräftemangel zur Anwerbunung ausländischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
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Im Jahr 1950 war es so groß ein Mangel an Arbeitskräften, das wir Menschen aus anderen Ländern abholen musste
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Die Bundesrepublik mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab.
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Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960)
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In dem Jahre 1961 Türkei wird auch ein Bestandteil der Vereinbarung
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In dem Jahre 1963 Marokko wird auch ein Bestandteil der Vereinbarung
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In dem Jahre 1964 Portugal wird auch ein Bestandteil der Vereinbarung
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1964 wurde der millionste Gastarbeiter - Armando Rodrigues aus Portugal - feierlich vom damaliegen bundesinnenminister begrüsst.
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In dem Jahre 1965 Tunesien wird auch ein Bestandteil der Vereinbarung
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Die ersten Anzeichen der Rezession lösten Debatten aus, die Ausländerbeschäftigung wieder zu verringern.
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In dem Jahre 1968 dem ehemaligen Jugoslawien wird auch ein Bestandteil der Vereinbarung
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Die führte sich abzeichenende Wirtschafts- und Energiekrise zum Anwerbestopp.
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Von den 14 Millionen Gastarbeitern, die bis zum Anwerbistopp 1973 nach Deutschland kamen, gingen 11 Millionen zurück in ihre Heimatländer.